Stromlisten und Stromabrechnung

Zum Quartalsende wird eine Liste für den aktuellen Stromverbrauch pro Parzelle erstellt. In diese Liste fließen die Zahlungseingänge der letzten 3 Monate und natürlich der aktuelle Zählerstand der Gartenparzelle ein. Die Stromliste wird dann am jeweiligen Stromkasten veröffentlicht.

Keine Sorge, die Stromlisten werden nach wie vor an den Stromkästen ausgehängt. Zusätzlich haben Vereinsmitglieder aber die Möglichkeit, sowohl die aktuelle als auch historische Stromlisten abzurufen. Ihr benötigt hierzu einen PDF-Reader.

Jeder sollte seinen Zählerstand und den Kontostand auf Plausibilität prüfen:

  • Sind die Zahlungseingänge in der Liste berücksichtigt ? –> Falls nicht, bitte mit der Quittung des nicht verbuchten Zahlungseingangs in die Sprechstunde kommen.
  • Ist der Zählerstand plausibel ? –> Fehler in der Anlage sind nahezu ausgeschlossen. Ist der Zählerstand überdurchschnittlich hoch, liegt dies zumeist daran, dass ein elektrisches Gerät vergessen wurde auszuschalten (elektrische Heizlüfter im Winter können zu unangenehmen Überraschungen führen !)

Was ist, wenn der Kontostand negativ ist ?

Dann ist der Verein, und damit alle Pächter, in Vorkasse beim Energieversorger getreten. Hat man einen negativen Kontostand muss man innerhalb von 10 Tagen nach Veröffentlichung der Stromliste den Kontostand wieder ausgleichen. Andernfalls wird der Verein die Sicherung herausdrehen, der Pächter hat also keinen Strom mehr. Bei höheren Beträgen kann dies im Extremfall zum Mahnverfahren oder sogar der Kündigung führen. Der Verein wird erst nach bestätigten Zahlungseingang gegen eine Gebühr von 10 € die Sicherung wieder einbauen. Die Gebühr muss auf das Vereinskonto überwiesen werden.

Was ist, wenn die Sicherung ausgelöst worden ist und man im Garten keinen Strom mehr hat ?

Einige Vereinsmitglieder haben einen Schlüssel zu den Sicherungskästen. Eine Liste der Mitglieder wird hier noch veröffentlicht. Wurde die Sicherung ausgelöst, muss man sich an ein Mitglied mit Zugang zu den Sicherungskästen wenden, im Zweifelsfall eine Mail an den Verein schicken oder Freitags in die Sprechstunde kommen.

Der Pächter sollte ferner seine elektrischen Geräte und sein Stromversorgungskabel überprüfen, schließlich gibt es einen Grund für die Auslösung der Sicherung. Die Verantwortung des Vereins für die Stromverteilung endet am Sicherungskasten, konkret sind die Abgangsklemmen im Unterverteiler des Grundnetzes die Rechtsträgergrenze. Übrigens kann man auch eine Sicherung im Stromkreis der Parzelle so einbauen, dass zunächst die Sicherung auf der Parzelle ausgelöst wird (bitte nur vom versierten Fachmann durchführen lassen).

Was auf KEINEN FALL gemacht werden darf, zeigt das unten stehende Bild. Wer meint, eine heraus geflogene Sicherung mit der Brechstange lösen zu müssen, macht dies auf Kosten der Solidargemeinschaft. Ein neuer Sicherungskasten kann spielend die 1000,00 € Grenzen überschreiten. Wer bei der vorsätzlichen Beschädigung an Gemeinschaftsanlagen erwischt wird, riskiert nicht nur für die Kosten aufzukommen, sondern neben einer Strafanzeige auch die permanente Sperrung des Stromanschlusses für seine Gartenparzelle. Der Pächter besitzt keinen Rechtsanspruch auf eine Stromversorgung.

Aufgebrochener Sicherungskasten
Aufgebrochener Sicherungskasten